Bauma 2025 Operator Challenge: Teilnahmebedingungen
Auf unserem Stand FN.916 auf der Bauma 2025 ermöglicht die Wacker Neuson SE den Besuchern zweimal pro Messetag die Teilnahme an einer Operator Challenge mit einem Wacker Neuson Bagger und einem Kramer Radlader. Die Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln stehen. Wir behalten uns vor, einen amtlichen Lichtbildausweis zu überprüfen und zu Dokumentationszwecken zu kopieren.
Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Foto- und Filmaufnahmen während der Operator Challenge durch den Veranstalter zu Werbezwecken öffentlich zugänglich gemacht werden (z.B. auf Social Media). Auf die ebenfalls zu unterzeichnende, beiliegende „Einwilligung zur Verwendung von Personenabbildungen“ wird verwiesen.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Auswahl erfolgt nach billigem Ermessen des Veranstalters/seiner Beauftragten. Preise werden direkt im Anschluss vor Ort ausgegeben. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitarbeiter des Veranstalters dürfen nicht teilnehmen. Der Veranstalter behält sich vor, die Operator Challenges jederzeit ohne Angaben von Gründen und ohne vorherige Ankündigung zu unterbrechen oder vollständig zu beenden.
Haftungsausschlusserklärung / Risikoübernahmeerklärung
Als Teilnehmer an einer der Operator Challenges erkläre ich zudem Folgendes:
1. Ich nehme auf eigene Gefahr teil. Mir sind die allgemein mit dem Führen von Baumaschinen verbundenen Gefahren und Risiken bekannt. Diese nehme ich bewusst in Kauf. Ich trage die alleinige zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung für alle von mir verursachten Schäden.
2. Ich bin eingewiesen worden und über die Bedienung der Baumaschinen und ihre technischen Besonderheiten informiert.
3. Ich werde die Baumaschinen (auch) zur eigenen Sicherheit nur so verwenden, dass ich sie unter voller Kontrolle habe und größtmögliche Sorgfalt einhalten. Ich werde mich stets so verhalten, dass niemand geschädigt oder gefährdet wird. Ich werden Schutzausrüstung tragen, die mir vom Veranstalter gestellt wird. Ich erkenne die Autorität des Veranstalters/seiner Beauftragten vollumfänglich an und werde deren Anweisungen stets Folge leisten.
4. Ich erkläre hiermit gegenüber dem Veranstalter, dessen verbundenen Unternehmen, deren Organen, Mitarbeitern, Beauftragten und sonstigen an den Operator Challenges beteiligten Personen (einschließlich den Zuschauern) den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art und aus jeglichem Rechtsgrund für Schäden, die mir im Zusammenhang mit den Operator Challenges entstehen. Dies gilt nicht bei Haftung des vorstehend enthafteten Personenkreise aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie dessen Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.